Sind Rechtsschutzversicherungen steuerlich absetzbar?

Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den freiwilligen Sachversicherungen, die in der Regel nicht als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können. In dem Fall teilen sie sich das mit der Hausratversicherung oder zum Beispiel der Kaskoversicherung für das Auto. Auch diese beiden Versicherungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber wer seine Steuererklärung einmal genauer ansieht, wird schnell feststellen, dass das an der Steuererklärung nichts ändert, denn in den meisten Fällen reichen schon allein die Beiträge zu den Sozialversicherungen, um über den steuerlichen Betrag zu kommen, der im Höchstfall abgezogen werden darf.

Wenn die Rechtschutzversicherung beruflich bedingt ist

Im Gegensatz zur privaten Rechtschutzversicherung gibt es aber auch die beruflich bedingte Rechtschutzversicherung. Diese Versicherung und auch die Arbeitsrechtschutzversicherung sind sehr wohl von der Steuer absetzbar. Damit die Rechtschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann, reicht es schon, wenn in der Versicherung ein Teil integriert ist, der arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel eine Kündigung, abdeckt. Ob es sich dabei um eine Verkehrsrechtschutzversicherung oder vielleicht um eine Familienrechtschutzversicherung handelt, spielt keine Rolle. In den meisten Fällen ist der Arbeitsrechtsschutz integriert, aber auf jeden Fall lohnt es sich nachzufragen und gegebenenfalls den Arbeitsrechtsschutz dazu zu nehmen.

Wie können die Kosten für die Rechtsschutzversicherung abgesetzt werden?

Wenn die Rechtsschutzversicherung beruflich bedingt ist, kann sie unter der Anlage N bei den Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei kombinierten Versicherungen nimmt man in der Regel den dritten Teil des kompletten Betrages und setzt ihn ebenfalls unter Werbungskosten ein. Unter Werbungskosten ist die Versicherung bestens aufgehoben, weil sie sich in den meisten Fällen steuerlich wirklich auswirkt. Es kann trotzdem sein, dass das Finanzamt eine Bescheinigung der Versicherung verlangt, in der die genauen Kosten für den Anteil der beruflich bedingten Rechtschutzversicherung aufgeführt sind. Die Versicherungen kennen sich inzwischen damit aus, und erstellen die Auflistung auf Anfrage.


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